Anarchist Angel's Gedankenwelt

Tagebuch: Datenschutzbeschwerde Bundespolizei

Vorwort

Diese Geschichte ist genau so geschehen.


Fleißige Leser:innen hier kennen vielleicht noch die “Softair-Story”, die 2021 sich in Berlin abspielte.

Long Story short: Ich transportierte, meiner Rechtsauffassung nach legal, eine Softair zu einem Freund und wieder zurück. Bei der Kontrolle wg. einer OP Maske (statt FFP2, wie damals ganz frisch Pflicht) bzw. meiner politischen Gesinnung (Diese wurde auch auf Anzeigepapieren handschriftlich vermerkt). Entsprechend feindseelig und unprofessionell traten die Beamt:innen auch auf, die Chose zog sich über die ganze Nacht, nachdem keiner der Polizist:innen wusste, was eine Softair ist (nämlich keine Gaspistole!) et cetera. Im Verlauf der Kontrolle wurde ich mehrmals beleidigt, genötigt und ein Aufnäher auf meiner Jacke wurde von einem Polizisten heruntergerissen, einen anderen wurde ich gezwungen zu entfernen, mir sonst mit der Wegnahme der Jacke gedroht (Bei 4°C). Im Zuge dessen wurde eine EKD durchgeführt, Fotos, Fingerabdrücke, Einträge ins Fahndungsregister.

Meine Beschwerden bei der BPOL blieben bis heute unbeantwortet. Nun beschwerte ich mich aber auch beim Datenschutzbeauftragten, nachdem sich die BPOL weigerte, mir überhaupt zu sagen was sie da jetzt ins Fahndungssystem reingeschrieben hat. Tatsächlich wurde ich in der Folgezeit ständig “zufällig” kontrolliert (und gar nicht wegen meinem Aussehen! /s) und diese Kontrollen nahmen nach der Überprüfung schnell gefährliche Dimensionen an, die Beamt:innen wurden plötzlich sehr feindseelig und hatten teilweise sichtbar Angst vor mir. Die Vermutung, ich werde als “bewaffnete Extremistin” geführt, lag nahe. Dieser Vermerk gehört tatsächlich neben “Organisierte Kriminalität” zu den schwersten.

Und so wartete ich. Und wartete. Und wartete. Und es sollte bis 2023 dauern bis ich eine Antwort bekam: meiner Beschwerde wurde teilweise stattgegeben. Zur Speicherung der EK-Daten gab es wiedermal garkeine Auskunft, aber immerhin zu den Personengebundenen Hinweisen im INPOL-System, auf das Beamt:innen bei der Personenkontrolle zugreifen.

“Person wurde vergangenheitlich mehrfach unter Mitführung von Waffen angetroffen, ist der linken Szene zuzuordnen.”

Meine Vermutung bestätigte sich also. Aber zufrieden bin ich nicht. Denn beide Teilsätze sind problematisch. Der erste, weil er gelogen ist. Folgen wir der Rechtsdeutung wie im WaffG so wurde ich einmal mit einer “Waffe” angetroffen, ebendiese ungeladene und nicht-zugriffsbereite Softair. Das “mehrfach” gehört also den in Bereich des kreativen Schreibens, das in amtlicher Dokumentation eigentlich zu unterlassen ist.

Der zweite Teilsatz ist problematisch, da ich zwar erkennbar links herumlaufe und eigentlich auch kein Problem damit habe, wenn mensch mich links “zuordnet”. Aber das ist eben eine Vermutung. Es gibt keine tatsächlichen Anhaltspunkte für die Cops, dass ich mit irgendeiner linken Szene “vernetzt” sei, außer Sympathiebekundungen auf meiner Kutte und anarchistischer Symbolik. Ein “mitgehangen, mitgefangen” ist einfach unsaubere Ermittlungsarbeit und auch wenn in meinem Fall jetzt egal ein Zeichen dafür, dass es mit präziser Arbeit bei der BPOL nicht ganz so ernst genommen wird.

Dem Antrag auf Löschung wurde nicht entsprochen, da die Beschwerde so lange in Bearbeitung war, dass die Einträge mittlerweile ohnehin gelöscht wurden. Na danke, 2021 war polizeitechnisch für mich nämlich ein Höllenritt. Jetzt wisst ihr ungefähr, was ihr erwarten könnt, wenn eure Auskunftsersuchen nach IFG nicht (ausreichend) beantwortet werden und ihr Datenschutzbeschwerde stellt.


Update April 2024: Die Aussage, die Einträge seien gelöscht, stellte sich als glatte Lüge heraus. Laut der IFG Anfrage 2024 sind alle Einträge, auch die EK-Daten, ausnahmlos noch so in der persönlichen Akte vorhanden. Auch die Beschwerden blieben bis heute unbeantwortet.

January 20, 2023

Fragen, Anregungen oder Feedback? Dann schreibmir@anarchistangel.de!